Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, das das Verbot zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufhebt, stößt bei einem großen Bündnis katholischer Träger sozialer Einrichtungen auf entschiedene Kritik. Als Christ, so heißt es in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „An der Seite des Lebens“, vertraut man darauf, dass jedes menschliche Leben in jeder Phase von Gott gewollt und angenommen ist. „Aus dieser Überzeugung erwächst uns die Verpflichtung, menschliches Leben in seinem unbedingten Wert zu schützen“. Deshalb lehnen es die Träger in ihrer heute (23.06.) veröffentlichten Erklärung auch grundsätzlich ab, dass Ärzte oder Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege, Betreuung und Begleitung in ihren Einrichtungen Beihilfe zum Suizid leisten oder bei der Vorbereitung eines Suizids helfen.
Während bisher der Schutz des Lebens in allen seinen Phasen absolute Priorität gehabt habe, räume das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil nun der Freiheit des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, Priorität ein. Damit vollzieht sich nach Einschätzung der katholischen Träger ein Paradigmenwechsel von einer Kultur der Solidarität und Sorge um den Mitmenschen hin zu einer Kultur, die die Autonomie des Einzelnen zum bestimmenden Merkmal macht. Darüber hinaus befürchten sie, dass die Zulassung organisierter Form assistierter Selbsttötung alte und kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzt, ihrem Leben unter für sie und ihre Angehörigen schwierigen und belastenden Lebensumständen ein Ende zu setzen. „So wird der Schutz des Lebens gerade der besonders vulnerablen Menschen in unserer Gesellschaft aufs Spiel gesetzt“, warnen die katholischen Träger.
Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung halte man für unvereinbar mit dem Auftrag, Menschen in Krisensituationen, im Alter, bei Krankheit oder Behinderung beizustehen und für sie da zu sein. Deshalb appellieren sie auch an alle Verantwortlichen der Gesundheitspolitik, die Suizidprävention zu fördern und die Hospiz- und Palliativversorgung weiter flächendeckend auszubauen.
Das Bündnis von 13 katholischen Trägern vertritt insgesamt 634 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen, in denen jährlich mehr als 1,8 Millionen Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten ambulant und stationär von über 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt werden.
Cookies
Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen.
Technisch notwendige Cookies
Diese Cookies sind notwendig, um die Grundfunktionen der Internetseite zu gewährleisten und können nicht deaktiviert werden. Üblicherweise werden sie als Antwort auf bestimmte Aktionen des Anwenders aktiviert, wie z. B. ein Login oder das Speichern der Datenschutzeinstellungen. Wenn Sie auch diese Cookies nicht wünschen, dann können Sie als Anwender grundsätzlich alle Cookies für diese Domain in den Browsereinstellungen unterbinden. Eine fehlerfreie Funktionalität dieser Internetseite kann dann aber nicht gewährleistet werden.
Verwendete Cookies:
Analytische Cookies
Diese Cookies werden für statistische Erhebungen eingesetzt und ermöglichen u. A. die Besucher dieser Seite und Seitenaufrufe zu zählen sowie die Herkunft der Seitenbesuche auszuwerten. Mit den Cookies sind wir in der Lage zu bestimmen, welche Inhalte unseren Besuchern am meisten gefallen und wie sie sich auf unserer Internetpräsenz bewegen.
Verwendete Cookies:
Funktionscookies
Diese Cookies ermöglichen eine bessere Funktionalität und eine Anpassung an Userpräferenzen z. B. für abgespielte Videos. Diese Cookies werden von externen Dienstleistern gespeichert. Die Deaktivierung dieser Cookies kann ausgewählte Funktionalitäten beeinflussen.
Verwendete Cookies: